Häufig gestellte Fragen von Mietern
Häufig gestellte fragen zum Thema Mieterservice finden Sie hier.
Bauliche Veränderungen
Was sind bauliche Veränderungen?
Bauliche Veränderungen sind wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz, die das Erscheinungsbild oder die Funktionalität der Wohnung ändern.
Beispiele:
- Verlegung von Laminat
- Verlegung von Fliesen
- Veränderung der elektrischen Anlage
- Herstellung von Wanddurchbrüchen
- Montage von Markisen
- Auftragen von Rauputz
- etc.
Können bauliche Veränderungen genehmigt werden?Ja. Derartige Maßnahmen sind vor Beginn von der Wobau Velbert zu genehmigen. Der Antrag muss in schriftlicher Form bei der Wobau Velbert eingereicht werden. Erst nach schriftlicher Genehmigung dürfen bauliche Veränderungen durchgeführt werden.Auskunft zur Genehmigung baulicher Veränderungen erteilt die Technikabteilung der Wobau Velbert.
Betriebskosten
Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind Aufwendungen, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstückes laufend entstehen.
Beispiele:
- öffentliche Abgaben (Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr etc.)
- Aufwendungen für Grünpflege und Winterdienst
- Versicherungen (Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung)
- Treppenhaus- und Gebäudereinigung
- Dachrinnenreinigung
- Kosten der Wasserversorgung
- Heizkosten
- Allgemeinstrom
- Hausmeister
- Kabelfernsehen
- Wartungskosten aller wartungsbedürftiger Anlagen (z.B. Aufzug, Heizung etc.)
- etc.
Bei der Mietzahlung sind die Betriebskosten in den Nebenkosten enthalten. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich.
Fernsehen
Sind die Wobau Wohnungen mit einem Kabelanschluss ausgestattet?
Mehr als 90% der Wohnungen der Wobau Velbert sind mit einem leistungsfähigen Kabelanschluss ausgestattet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Angebot individuell zu erweitern.
Welche Programme können in der Grundversorgung empfangen werden?
ARD, ZDF, WDR, RTL NRW
Wie kann das Programmangebot erweitert werden?
Die Programm-Grundversorgung kann durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag auf eine Vollversorgung erweitert werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden monatlich über die Betriebskostenvorauszahlung erhoben und abgerechnet.
Bei gewünschter Vollversorgung erhält der Mieter den Zugriff auf eine Vielzahl von weiteren TV- und Radioprogrammen, die der Netzanbieter Stadtwerke Velbert zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere multikulturelle Sender zu empfangen. Dafür schließt der Mieter einen Einzelvertrag direkt mit der Stadtwerke Velbert ab.
Informationen zum Angebot der Stadtwerke Velbert erhält man unter der Rufnummer 02051/277-111.
Garagenvermietung
Vermietet die Wobau Velbert Garagen und Stellplätze?
Ja. Die Wobau Velbert hat auch Garagen- und Stellplätze in der Vermietung, die nicht einer Mietwohnung zugeordnet sind. Diese können unabhängig von einem Wohnraum-Mietvertrag gemietet werden.
Genossenschaftsanteile
Müssen vor Anmietung einer Wobau Wohnung Genossenschaftsanteile erworben werden?
Nein, die Wobau Velbert ist keine Genossenschaft.
Hausmeisterservice
Bietet die Wobau Velbert einen Hausmeisterservice an?
Ja, die Wobau Velbert hat vier Hausmeister-Außenbüros, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind.
Die Hausmeister der Wobau Velbert sind die ersten Ansprechpartner für alle Reparaturmeldungen, Beschwerden und Fragen
Sprechzeit:
Montag - Freitag | 11 - 12 Uhr |
Donnerstag | 16 - 17 Uhr |
Haustiere
Welche Haustierhaltung ist in der Wohnung erlaubt?
Grundsätzlich ist nach der aktuellen Rechtsprechung eine Kleintierhaltung in der Wohnung erlaubt (Stubenvögel, Aquarienfische, Goldhamster, Meerschweinchen, Schildkröten etc.). Das Halten von Hunden und Katzen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der WOBAU Velbert mbH.
Internetanschluss
Bietet die Wobau einen Internetzugang an?
Je nach Lage und Verfügbarkeit bietet der Wobau Velbert-Partner Stadtwerke Velbert einen Hochgeschwindigkeits-Internetzugang an. Infos zur Verfügbarkeit und zum Angebot erhält man unter der Rufnummer 02051 / 988-111.
Kaution
Was ist eine Kaution bzw. eine Mietkaution?
Eine Mietkaution ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bei Anmietung einer Wohnung. Die Kaution wird von der Wobau Velbert verwaltet und nach den gesetzlichen Bestimmungen verzinst.
In welcher Höhe muss bei der Wobau Velbert eine Mietkaution hinterlegt werden?
Die Kaution beträgt grundsätzlich drei Monatsmieten (Kalt-/Grundmiete).
Wann wird die Mietkaution erstattet?
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der angemieteten Wohnung erstattet.
Kündigungen
Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?
Gesetzlich gelten drei Monate Kündigungsfrist. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei der Wobau Velbert eingehen und ist dann zum übernächsten Monatsende wirksam. Kürzere Kündigungsfristen können allerdings in älteren Mietverträgen geregelt sein.
Wie ist der Ablauf, wenn ich meine Wohnung kündigen möchte?
Die Kündigung der Wohnung ist schriftlich bei der Wobau Velbert einzureichen. Es erfolgt eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Anschließend ist vom Mieter ein Abnahmetermin mit dem zuständigen Hausmeister der Wobau Velbert zu vereinbaren. Bei der Abnahme wird festgestellt, welche Arbeiten ggf. noch in der Wohnung durchzuführen sind. Diese Arbeiten sind vom Mieter fachgerecht durchzuführen. Nach Beseitigung der festgestellten Schäden erfolgt eine weitere Abnahme. Nach mängelfreier Übergabe der Wohnung gilt das Mietverhältnis als beendet.
Müllentsorgung
Wird in den Wohngebieten der Wobau Velbert der Müll getrennt?
Ja, Wertstoffe (Gelber Sack), Glas, Altpapier, Bio- und Restmüll sind vom Mieter getrennt an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.
Sperr- und Sondermüll wie Matratzen, Möbel, Elektrogeräte als auch Kühl- und Gefrierschränke können beim Wertstoffhof in Velbert kostenlos entsorgt werden.
Wertstoffhof, Industriestraße 33, 42551 VelbertÖffnungszeiten: Mo-Mi 7.00 - 16.00 Uhr, Do 7.00 - 20.00 Uhr, Fr 7.00 - 18.00 Uhr, Sa 8.00 - 14.00 Uhr
Alle weiteren Abfälle (z.B. Bauschutt, Gartenabfälle, Tapetenreste etc.) können gegen eine geringe Gebühr beim Wertstoffhof entsorgt werden. Infos unter 02051/9202-33
Notfallmeldungen
Bietet die Wobau Velbert einen Notdienst an?
Außerhalb der Geschäftszeiten bietet die Wobau Velbert über Partnerunternehmen einen Notdienst an.
Gas:
Stadtwerke Velbert
Tel. 02051 / 988-200
Strom:
Elektro Schröder
Tel. 0171 / 682 86 89
Sanitär/Heizung:
diga-service gmbh
Tel. 0201/ 5606-200
Rohrverstopfung:
Abfluß Service Roel
Tel. 0201 / 31 31 10
Kabelfernsehen:
Stadtwerke Velbert
Tel. 02051 / 988-115
Wenn Dienste der Wobau-Partner ohne Vorliegen eines Notfalls in Anspruch genommen werden, muss der Mieter die Kosten selber tragen.
Satellitenschüssel
Dürfen Satellitenschüsseln vom Mieter montiert werden?
Die Montage einer Satellitenschüssel ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Schlüsselübergabe
Wo sind die Wohnungsschlüssel abzugeben?
Alle Schlüssel sind fristgerecht zum Ablauf der Kündigungsfrist ausschließlich bei der Wobau Velbert abzugeben.
Schönheitsreperaturen
Müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden?
Ja. Nach den Mietverträgen der Wobau Velbert obliegt die Durchführung der Schönheitsreparaturen grundsätzlich dem Mieter.
Was sind Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturen sind nach der aktuellen Rechtssprechung folgendermaßen geregelt:
Dem Mieter obliegt im erforderlichen Umfang die Durchführung von Schönheitsreparaturen auf seine Kosten. Auf eine besondere Aufforderung des Vermieters hierzu kommt es nicht an.
Zu den Schönheitsreparaturen gehört insbesondere das Streichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Reinigen der Böden, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Rohre sowie der Innentüren und Innenseiten der Fenster (Holzfenster). Schönheitsreparaturen sind fach- und sachgerecht auszuführen. Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht.
Die Schönheitsreparaturen sind auszuführen, wenn das Aussehen der Wohnräume im konkreten Fall mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist.
Versicherungen
Welche Schäden werden durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt?
Die Wohngebäudeversicherung der Wobau Velbert deckt nur Schäden am Gebäude selbst ab. Dazu gehören alle wesentlichen Bestandteile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie z.B. Fenster, Heizungs- und Wasserrohre, Dach, Innentüren etc.
Häufige Schäden werden durch Brand, Rohrbruch und Sturm verursacht.
Deckt die Wohngebäudeversicherung der Wobau Velbert auch den Hausrat des Mieters und Schäden Dritter ab?
Nein. Die vom Mieter in die Wohnung eingebrachten und nicht mit dem Wohngebäude fest verbundenen Gegenstände (z.B. Möbel, Teppiche, Laminat, Elektrogeräte etc.) sind vom Mieter separat über eine Hausratversicherung zu versichern.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Mieter verursacht. Beispiel: Durch einen Defekt oder durch unsachgemäße Montage eines Waschmaschinenschlauches beschädigt das ausgetretene Wasser die darunterliegende Wohnung. In diesem Fall muss der Verursacher die Kosten der Instandsetzung tragen. Eine private Haftpflichtversicherung würde diese Kosten übernehmen.
Wohnberechtigungsschein
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (amtliche Bescheinigung) notwendig.
Bemessungsgrundlage hierfür ist das Jahreseinkommen, Größe der Wohnung und die Anzahl der Haushaltsangehörigen.
Wo wird der Wohnberechtigungsschein beantragt?
Der Wohnberechtigungsschein wird beim zuständigen Wohnungsamt ausgestellt.
Kontakt:
Stadt Velbert
Wohnungsamt
Thomasstraße 1
42551 Velbert
Tel.: 02051 / 26-0
Vermietet die Wobau Velbert ausschließlich öffentlich geförderten Wohnraum?
Nein, die Wobau Velbert hat einen großen Bestand an frei finanzierten Wohnungen, für die kein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.
Falls noch Fragen offen sein sollten so können Sie sich gerne direkt bei uns melden:
Unter info@wobau-velbert.de können Sie gerne Ihre Frage stellen!